Achtung alte Schnurlostelefone verboten.
Achtung alte Schnurlostelefone verboten.
Seit 01.01.2009 sind folgende Schnurlostelefone nicht mehr in Deutschland erlaubt.
Schnurlostelefone der Baureihe CT 1+ und CT2 + dürfen nicht mehr vewendet werden.
Gerätebezeichnung Sinus 1 bis Sinus 5, Kennzeichen sind Posthorn,Buchstabe Z
und einer Zulassungsnummer die mit einem U oder V endet.
Die Infos finden Sie auf der Basisstation auf der Unterseite.
Es drohen erheblichen Geldstrafen von bis zu 1000 €uro.
Die Schnurlostelefon nach dem DECT Standard sind noch erlaubt.
Hier können Sie so ein DECT Gerät preiswert erwerben.
Preiswerte Geräte gibt es schon für unter 30 € !
(Also sparen Sie sich die hohe Strafe bis zu 1000 € und holen
sich ein neues Schnurlostelefon. )
Seit 01.01.2009 sind folgende Schnurlostelefone nicht mehr in Deutschland erlaubt.
Schnurlostelefone der Baureihe CT 1+ und CT2 + dürfen nicht mehr vewendet werden.
Gerätebezeichnung Sinus 1 bis Sinus 5, Kennzeichen sind Posthorn,Buchstabe Z
und einer Zulassungsnummer die mit einem U oder V endet.
Die Infos finden Sie auf der Basisstation auf der Unterseite.
Es drohen erheblichen Geldstrafen von bis zu 1000 €uro.
Die Schnurlostelefon nach dem DECT Standard sind noch erlaubt.
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